Amtliche Beglaubigung und Legalisation

Vertrag mit dem Auswärtigen Ministerium, Konsularreferat

Mit „amtlicher Beglaubigung“ ist die Beglaubigung des Originals bzw. der notariell beglaubigten Ablichtung der Urkunde durch die zuständigen Behörden sowie die Beglaubigung der durch ausländische diplomatische Vertretungen im Inland legalisierten Urkunde neben der Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers durch das Auswärtige Ministerium gemeint.

Wir veranlassen Beglaubigungen von Urkunden durch alle Behörden und Botschaften in Bulgarien.

Unter „Legalisation“ ist die Anbringung einer Apostille durch das Justizministerium oder das Auswärtige Ministerium auf bereits beglaubigten Urkunden, die im Inland ausgestellt wurden.

Im Preis für die Legalisation sind der Preis für die Übersetzung, Verwaltungsgebühren wegen der amtlichen Beglaubigung und der Apostille sowie der Preis für den Eilbotendienst inbegriffen.

Die Legalisationsfrist beträgt 1-15 Arbeitstage je nach dem Urkundentyp; längste Fristen benötigen Bildungsnachweise.

Urkunden zur Vorlage im Ausland werden in Übereinstimmung mit den bilateralen Abkommen und den „Regelungen über die Legalisation, Beglaubigung und Übersetzung von Unterlagen und Urkunden” des Konsularreferats des Auswärtigen Amts ausgestellt.

Hinweis! Bitte, rufen Sie uns an vor der Einholung beglaubigungs- und legalisationspflichtiger Urkunden bei in- oder ausländischen Behörden. Wir beraten Sie gerne kostenfrei.
 
Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot auf Ihre Anfrage.

Anfrage